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Fahrstreifen für Omnibusse

Dieses Zeichen zeigt einen Fahrstreifen an, der nur

  • Von Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs
  • Von Taxi- und Krankentransportfahrzeugen
  • Bei Arbeitsfahrten von Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr

benützt werden darf. Sollen andere Fahrzeuge (z.B. Radfahrer oder Motorradfahrer) die Busspur benützen dürfen, wird das auf einer Zusatztafel angeschrieben.

Die Lenker von Fahrzeugen

  • Des öffentlichen Sicherheitsdienstes
  • Der Finanzverwaltung
  • Des Entminungsdienstes
  • Der Militärstreife
  • Der militärischen Nachrichtendienste

dürfen Fahrstreifen für Linienbusse ebenfalls benützen.

Lenker von Fahrzeugen, die mit Blaulicht und Folgetonhorn ausgestattet sind, dürfen Fahrstreifen für Linienbusse auch außerhalb von Einsatzfahrten benützen.