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IG-L Abgas­klassen-Kenn­zeich­nungs­ver­ord­nung

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Kennzeichnung von Fahrzeugen betreffend die Zuordnung zu den Abgasklassen festgelegt werden (IG-L Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung – AbgKlassV)

Das Immissionsschutzgesetz–Luft (IG-L) sieht vor, dass in Gebieten, in denen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten worden sind („Sanierungsgebiete“) Fahrverbote für Kraftfahrzeuge, differenziert nach Abgasklassen, verhängt werden können. Die konkrete Vorschreibung dieser Verkehrsbeschränkungen erfolgt in den Bundesländern durch Verordnungen der jeweiligen Landeshauptleute.

Tagesaktuelle Fassung der IG-L Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung


Änderung der IG-L Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung 2014

Mit dieser Novelle sollen vor allem folgende Punkte umgesetzt werden:

  • Da im Zuge der Anwendung der Verordnung technische Probleme bei der Stanzung der Plakette auftraten, wird mit dieser Novelle auch „offiziell“ die bereits in einem Rundschreiben geschaffene Möglichkeit eröffnet, dass bei Plaketten der Abgasklassen Euro 2 bis 6 (aber natürlich nicht bei der schwarzen Euro 1 Plakette) in den Fällen, wo eine Stanzung der letzten sechs Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer nur mit außerordentlich großem Aufwand durchgeführt werden kann, weil beispielweise die Nadeln der zur Verfügung stehenden Stanzgeräte bei der Stanzung regelmäßig verkleben, die letzten sechs Stellen der Fahrzeugidentifizierungsnummer auch handschriftlich auf der Plakette festgehalten werden können
  • Mit der neuen Anlage 1 werden umfangreiche technische Daten zur Verfügung gestellt, die die Zuordnung von Kraftfahrzeugen in die entsprechende Abgasklasse technisch klarstellen. Es wird damit erleichtert, auch in Zweifels- oder Ausnahmefällen die richtige Zuordnung eines Fahrzeuges in die entsprechende Abgasklasse zu treffen. Die Daten und Tabellen zur Einstufung stimmen inhaltlich mit jenem Erlass des BMVIT vom 1. Juli 2013 überein, mit dem die Einstufung von Kraftfahrzeugen in Euro Abgasklassen und deren Eintragung in die Genehmigungsdatenbank geregelt wird
  • Die Verordnung sieht derzeit Abgasklassen-Kennzeichnungsplaketten für die Abgasklassen Euro 1 bis 5 vor. Zahlreiche Neufahrzeuge entsprechen aber bereits der Abgasklasse Euro 6. Mit der Ergänzung einer Plakette für die Abgasklasse Euro 6 (die auch bei alternativen Antrieben Verwendung findet) wird die Palette der differenzierten Kennzeichnungen ergänzt und auf den neuesten technischen Stand gebracht
  • Die Landeshauptleute können in ihren IG-L-Maßnahmen-Verordnungen eine Übergangsfrist (von maximal 6 Monaten) für die Einführung der Kennzeichnungspflicht von Fahrzeugen in ihren Sanierungsgebieten vorsehen. Damit wird auch klargestellt, dass die Kennzeichnungspflicht in den jeweiligen Sanierungsgebieten erst durch eine Verordnung der Bundesländer eingeführt werden muss und nicht direkt gilt

IG-L Abgas­klassen-Kenn­zeich­nungs­ver­ord­nung

Die Kennzeichnung der jeweiligen Abgasklasse ist österreichweit gültig (aber nicht in deutschen oder italienischen Umweltzonen!) und generell freiwillig. Nur wenn mittels Verordnung eines Landeshauptmanns ein nach Abgasklassen differenziertes Fahrverbot verhängt ist, von dem das eigene Fahrzeug betroffen oder ausgenommen ist und man im betroffenen Gebiet fahren möchte, ist eine Kennzeichnung notwendig.

Die Plakette ist zeitlich unbegrenzt gültig, eine einmalige Anbringung auf der Innenseite am rechten Seitenbereich der Windschutzscheibe unmittelbar neben oder unter der Begutachtungsplakette ist ausreichend. Auch bei einem Besitzerwechsel des Kfz ist keine neue Plakette nötig.

Die Buchstaben in der unteren Hälfte des Aufklebers bedeuten:

  • P ... Partikelfilter (mit Teilegutachten und Nachweis des fachkundigen Einbaus)
  • M ... Fahrzeugklasse M
  • N ... Fahrzeugklasse N
  • D ... Dieselbetriebene Kraftfahrzeuge
  • B ... Benzinbetriebene Kraftfahrzeuge
  • A ... Alternativbetriebene Kraftfahrzeuge: Monovalenter Erdgasantrieb, Plug-In-Hybride ab 50 km elektrischer Reichweite