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Auf einer Länge von ... m

Die Zusatztafel gibt die Länge eines Straßenabschnittes an, für den das betreffende Straßenverkehrszeichen gilt, wie etwa eine längere Gefahrenstelle, die Länge einer Verbots- oder Beschränkungsstelle und dergleichen.

Gilt ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Straßenstrecke von mehr als 1 km, wird die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel angegeben, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert.