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50. Novelle der Kraft­fahr­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung


  • Das Format der Kennzeichentafeln für Motorräder wird noch einmal verkleinert – durch die Einführung der EU-Kennzeichnung wurden die Schilder schon mit der 48. Novelle schmäler als bisher
  • Die Bestimmung über Rückhalteeinrichtungen für Kinder sollen verbessert werden, indem ausschließlich nach der ECE-Regelung Nr. 44 genehmigte Rückhalteeinrichtungen verwendet werden dürfen und die Möglichkeit der alternativen Verwendung bestimmter Gurtsysteme gestrichen wird
  • Weiters soll die aktuelle Richtlinie über den Geschwindigkeitsbegrenzer umgesetzt werden
  • Daneben werden einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen