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Klasse A2

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse A2 umfasst Motorräder mit oder ohne Beiwagen

  • Mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS) und
  • Mit einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg (bzw. mindestens 5 kg/kW; 48 PS erfordern daher mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)

Gedrosselte Fahrzeuge sind nur dann zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als 70 kW beträgt. Die ursprünglich verwendete (und mit der Richtlinie wortidente Formulierung „die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind“) wurde im Sinne einer einheitlichen Umsetzung in allen EU-Ländern mit dem 6. FSG-Durchführungserlass auf die obige Version entschärft. 

Die Klasse A2 umfasst außerdem auch die Klasse AM und die Klasse A1.

Ziehen von Anhängern

Führerscheinbesitzer der Klasse A2 dürfen seit 1. Oktober 2015 einen einachsigen, leichten Anhänger ziehen. Das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeugs muss das doppelte momentane Gesamtgewicht des Anhängers überschreiten. Der Anhänger darf nicht breiter als das Zugfahrzeug sein.

Mindestalter

18 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

In Kombination mit dem Ausbildungsmodell „B L17“ kann die theoretische und praktische Ausbildung für die Klasse A2 bereits ab dem 16. Geburtstag begonnen werden, die praktische Prüfung darf jedoch weiterhin erst am 18. Geburtstag stattfinden. In diesem Fall ist eine gemeinsame Theorieprüfung für beide Klassen erst ab 16,5 Jahren sinnvoll, da die positive Theorieprüfung bekanntlich nur 18 Monate gültig ist. 


Ausbildung und Prüfung

Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2 oder A:

  • Theorieausbildung 20 Lektionen Grundwissen für alle Klassen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F) sowie sechs Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
  • Fahrausbildung 14 Lektionen. Mindestens zehn Fahrstunden müssen im Straßenverkehr absolviert werden
  • Theorieprüfung am Computer; bei Besitzern einer Lenkberechtigung (ausgenommen Klasse AM) entfällt das Modul Grundwissen und es wird nur mehr das neue klassenspezifische Wissen (Prüfungsmodell A) geprüft
  • Fahrprüfung

Schulfahrzeuge

Es können bei der Ausbildung beliebige Fahrzeuge der Klasse A2 verwendet werden. Es müssen jedoch nicht alle Fahrlektionen auf einem Fahrzeug der Klasse A2 absolviert werden: In der Vor- und Grundschulung wird es oft sinnvoll sein, ein kleineres (und daher leichteres Motorrad) zu verwenden. Eine Gruppenausbildung am Übungsplatz ist zulässig. Bei Schulfahrten im Straßenverkehr darf der Lehrende gleichzeitig immer nur einen Fahrschüler begleiten.

Prüfungsfahrzeuge

Fahrzeuge, auf denen die Prüfungen der Fähigkeiten und Verhaltensweisen abgelegt werden, müssen folgenden Mindestanforderungen genügen:

  • Einspurige Krafträder der Klasse A2 ohne Beiwagen
  • Motorleistung mindestens 20 kW (27 PS), höchstens 35 kW (48 PS)
  • Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,2 kW/kg
  • Hubraum mindestens 245 cm3 (vor dem 1. Dezember 2020 waren es mindestens 395 cm3)

Im Fall von Fahrzeugen mit Elektromotor muss das Verhältnis von Leistung/Eigengewicht mindestens 0,15 kW/kg betragen. Nachdem Krafträder mit Elektromotor kein mechanisch schaltbares Getriebe aufweisen, sind sie nur sehr eingeschränkt für die Fahrprüfung einsetzbar: Legt der Bewerber um eine Lenkberechtigung die praktische Fahrprüfung auf einem Kraftrad ohne Schalthebel ab, wird die Lenkberechtigung mit dem Code 78 auf das Lenken von Automatik-Fahrzeugen eingeschränkt. Für den Wegfall dieser Einschränkung ist eine praktische Fahrprüfung auf einem Kraftfahrzeug mit mechanisch schaltbarem Getriebe erforderlich. Im Stufenbau der Klassen A1, A2 und A kann wahlweise auch das Fahrtraining mit einem Schaltgetriebe absolviert werden, um diese Einschränkung aufheben zu können.

Probezeit

Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer AM und F) besessen, beträgt die Probezeit mindestens drei Jahre.

Mehrphasen-Ausbildung

Die Ausbildung für die Klasse A2 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur ein Mal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.


Erweiterung auf schwerere Motorräder

Es ist ausnahmslos kein automatischer Aufstieg in eine stärkere Motorrad-Klasse möglich. Der Aufstieg auf höhere Motorradklassen erfolgt entweder

  • Im Stufenbau mit verpflichtender Wartezeit oder
  • Im Direktzugang ohne Wartezeit, aber hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A im Stufenzugang:

Für die Ausdehnung einer Lenkberechtigung A2 auf die Klasse A ist ein ärztliches Gutachten im Regelfall nur dann erforderlich, wenn der Antrag nach Vollendung des 30. Lebensjahres gestellt wird und das letzte ärztliche Gutachten im Zeitpunkt der Entscheidung älter als 18 Monate ist.

Natürlich ist es theoretisch auch möglich, die Führerscheinklasse A zu erwerben, ohne die zweijährige Wartezeit in der Klasse A2 erfüllen zu müssen. Der Aufwand ist allerdings sehr hoch und zahlt sich daher im Regelfall nicht aus.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Erreichtes Mindestalter (24 Jahre)
  • Die Theorieausbildung ist nicht neuerlich erforderlich. Sie wird komplett angerechnet
  • Die Theorieprüfung für das Grundwissen wird ebenfalls angerechnet
  • Innerhalb von 18 Monaten seit der Theorieprüfung mit dem A-Modul kann diese angerechnet werden. Andernfalls ist eine neuerliche Theorieprüfung über das A-Fragenpaket erforderlich
  • Die praktische Ausbildung ist komplett (14 Fahrlektionen, 16 Fahrlektionen für die Altersklasse 39+) vorgeschrieben
  • Die Fahrprüfung ist ebenfalls obligat

Bei den Modulen der Mehrphasenausbildung wird alles, was bereits absolviert wurde, auch voll angerechnet. Bei einer nur teilweise absolvierten Ausbildung ist der oben dargestellte Ausbildungsgang also ebenfalls zulässig, und es müssen dann nur mehr die fehlenden Teile der Mehrphasenausbildung absolviert werden.