Fahrtraining zum Aufstieg im Stufensystem der Klassen A1, A2 und A

Erweiterung auf schwerere Motorräder

Seit 19. Jänner 2013 gibt es keinen automatischen Aufstieg innerhalb der Motorradklassen. Um eine höherwertige Motorradklasse lenken zu dürfen, hast du nach zweijährigem Besitz deiner Motorradklasse und der vollständig absolvierten Mehrphasenausbildung grundsätzlich zwei Wahlmöglichkeiten:

Wechsel zwischen Prüfung und Schulung

Ein Wechsel zwischen der Variante „Prüfung“ und der Variante „Schulung“ ist jederzeit möglich: Die Schulung kann also auch dann absolviert werden, wenn bereits ein negatives Prüfungsergebnis zum Aufstieg in die höhere A-Klasse vorliegt.

Schulungsanbieter

Dieses Aufstiegs-Fahrtraining wird von Fahrschulen und den Autofahrerclubs angeboten. Mit der Ausbildungsbestätigung der Fahrschule bzw. des Clubs wird von der Führerscheinbehörde ein neuer Führerschein mit der neuen Motorradklasse ausgestellt.

Diese Seite dient ausschließlich deiner Information. Wir bieten dieses Fahrtraining nicht an.

Für eine seriöses Aufstiegstraining in der Nähe von Mödling empfehlen wir die ÖAMTC Fahrtechnik in Teesdorf.


Inhalte des Fahrtrainings

Die praktische Schulung dauert mindestens sieben Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten. Die Inhalte der Schulung orientieren sich an den vorgeschriebenen Kriterien für eine Fahrprüfung der A-Klassen. Daher sind neben den Kontrollen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit auch mindestens je zwei Fahrmanöver bei niedriger und hoher Geschwindigkeit zu absolvieren, ebenso Bremsübungen.

  • Drei Unterrichtseinheiten entfallen auf Übungen im verkehrsfreien Raum und vier Unterrichtseinheiten auf Fahrten im Verkehr, wobei die „Verschiebung“ von einer Unterrichtseinheit in die eine oder andere Richtung zulässig ist
  • Die Übungen im verkehrsfreien Raum dürfen in Gruppen von maximal zehn Personen, die Fahrten im Verkehr in Gruppen von maximal zwei Personen stattfinden

Weiters gilt:

  • Bei der Ausfahrt im Straßenverkehr ist eine Funkverbindung zwischen Ausbildner und Teilnehmer vorgeschrieben
  • Bei den Fahrten im Verkehr muss der Fahrlehrer oder Instruktor die Kandidaten auf einem einspurigen Kraftfahrzeug begleiten

Übungsfahrzeuge

Jeder Teilnehmer muss während der gesamten Dauer der praktischen Ausbildung über ein Motorrad der Lenkberechtigungsklasse verfügen, die er erwerben möchte und zu dessen Lenken die Lenkberechtigung der jeweils niedrigeren Klasse nicht berechtigt – das Übungsfahrzeug muss aber nicht den strengeren Bedingungen für ein Prüfungsfahrzeug entsprechen!

Automatikfahrzeuge

Das Aufstiegs-Fahrtraining darf auch mit Automatikfahrzeugen absolviert werden, ohne dass die neue Lenkberechtigung deswegen mit dem Code 78 eingeschränkt werden muss. Außerdem kann das Aufstiegs-Fahrtraining auch mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden, um eine bereits vorhandene Einschränkung durch den Code 78 aufheben zu können.

Kennzeichnung

Bei der praktischen Ausbildung müssen die Teilnehmer und der Fahrlehrer wie bei Schulfahrten gekennzeichnet sein; bei Ausfahrten von Autofahrerclubs wird statt der Aufschrift „Fahrschule“ der jeweilige Clubname verwendet.


Mindestalter und Fristen

Für dieses Fahrtraining gelten folgende Altersgrenzen: 

  • Für ein Training zum Aufstieg von A1 -> A2 musst du mindestens 17,5 Jahre alt sein
  • Für ein Training zum Aufstieg von A2 -> A musst du mindestens 19,5 Jahre alt sein

Ärztliches Gutachten

Für die Ausdehnung einer Lenkberechtigung A1 auf die Klasse A2 oder von A2 auf die Klasse A ist ein ärztliches Gutachten im Regelfall nur dann erforderlich, wenn der Antrag nach Vollendung des 30. Lebensjahres gestellt wird und das letzte ärztliche Gutachten im Zeitpunkt der Entscheidung älter als 18 Monate ist.

Führerscheinduplikat

Den Antrag auf Ausstellung des neuen Führerscheins darfst du bei der Führerscheinbehörde frühestens zwei Jahre nach der Erteilung deiner bisherigen Motorrad-Lenkberechtigung stellen. Das betreffende Datum steht auf der Rückseite deines Führerscheines in der Spalte „10“.

Natürlich ist es theoretisch auch möglich, die Führerscheinklasse A zu erwerben, ohne die zweijährige Wartezeit in der Klasse A2 erfüllen zu müssen. Der Aufwand ist allerdings sehr hoch und zahlt sich daher im Regelfall nicht aus.