23. Novelle des Führerscheingesetzes
Es gibt für diese Novelle noch nicht einmal einen Begutachtungsentwurf. Diese Punkte dienen daher nur als unverbindliche Ideensammlung ;-)
Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl
- Ministerialentwurf
- Regierungsvorlage
- Verkehrsausschuss
Fahrtenprotokolle von Ausbildungsfahrten (L17)
Seit der 41. KFG-Novelle verbleiben die Fahrtenprotokolle bei Übungsfahrten bei der Fahrschule, die sie drei Jahre lang aufbewahren darf. Wegen der Ähnlichkeit des Regelungsbereiches wird das nun auch „offiziell“ für Ausbildungsfahrten gelten. (Seit 1. Mai 2023 wird das ohnehin bereits durch einen gesetzesändernden Erlass bestimmt.)