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Section Control Messstrecke

Bei der Section Control wird nicht die Geschwindigkeit an einem bestimmten Ort gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer exakt festgelegten Strecke. Diese ist offiziell verordnet und wird durch inoffizielle Hinweiszeichen mit der Aufschrift „Section Control“ und einem Kamerasymbol beschildert.

Das Fahrzeug wird bei der Ein- und Ausfahrt mit der exakten Uhrzeit fotografiert, mitunter gibt es auch eine dritte Messstelle im Verlauf der Strecke. Die Section Control ist in der Lage, zwischen einspurigen Fahrzeugen, PKW, LKW und Bussen zu unterscheiden. Somit können auch Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nur für bestimmte Fahrzeugarten gelten, wirksam überwacht werden. Die ASFINAG ist zwar Besitzer der Anlage, hat aber nur auf die Betriebsdaten und Störungsmeldungen Zugriff.

Wenn die errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hat, werden die Bilder automatisch gelöscht. Nur die aufgezeichneten Tempodelikte bleiben länger als ca. fünf Minuten gespeichert: Sie werden ausschließlich von der Exekutive ausgewertet und der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat für die Strafverfolgung weitergeleitet.

Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs

Die Verarbeitung von [allen ungefilterten Roh-] Daten aus Section-Control-Anlagen durch die Sicherheitsbehörden verletzt das Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens und ist daher verfassungswidrig, wie der Verfassungsgerichtshof erkannte. Damit ist ein weiterer türkis-blauer Leuchtturm eingestürzt. 

Der Verfassungsgerichtshof hat am 15. Juni 2007 entschieden, dass der Einsatz des automatischen Geschwindigkeitsmesssystems Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Die umgehend veröffentlichten Messstrecken-Verordnungen sollen allen vom VfGH vorgegeben Punkten Rechnung tragen. Das bedeutet einerseits, dass beim Einsatz von Section Control durch Gutachten die besondere Gefährdungssituation begründet wird und andererseits insbesondere die ausreichende Kundmachung über Länge der Wegstrecke und die Aufzeichnung der Daten gewährleistet wird.