Amtlicher Lichtbildausweis
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Ausweise für österreichische Staatsbürger und Bürger der EU, des EWR sowie der Schweiz
Als amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität gilt z.B.:
Bei abgelaufenen Reisedokumenten wird im Einzelfall beurteilt, ob die Identität aufgrund des vorgelegten Dokuments als erwiesen angesehen werden kann.
Nicht geeignete Ausweise
Die edu.card sowie andere Schüler- und Studentenausweise sind ebenso wie die NÖ Jugendkarte, ÖBB-Jahreskarte und die eCard nicht als Identitätsnachweis geeignet.
Angehörige von Österreichern oder von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU-Bürgern
Angehörigen von Österreichern oder von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU-Bürgern, die selbst jedoch aus einem Drittstaat stammen, wird auf Antrag eine „Aufenthaltskarte“ ausgestellt. Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich erhalten sie auf Antrag eine „Daueraufenthaltskarte“. Die „Aufenthaltskarte“ und die „Daueraufenthaltskarte“ gelten als Identitätsnachweis.
Rot-Weiß-Rot-Karte für qualifizierte Arbeitskräfte
Zuerkennung von internationalem Schutz (Asyl und subsidiärer Schutz)
Bei Zuerkennung von internationalem Schutz (Asyl und subsidiärer Schutz) werden folgende Ausweise ausgestellt, die ebenfalls als Nachweis der Identität gelten: