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64. Novelle der Kraft­fahr­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung


Kennzeichentafeln

Für historische Kraftwagen und historische Anhänger sollen ab 1. März 2018 Kennzeichentafeln mit kleineren Abmessungen verordnet werden:

  • Für die einzeiligen Kennzeichentafeln wird hinsichtlich der Länge das Maß der alten schwarzen hinteren Tafel (46 cm) und hinsichtlich der Höhe das Maß der aktuellen einzeiligen Tafel (12 cm) herangezogen. Damit gibt es keine Problemen mit der Darstellung des EU-Emblems, des Landeswappens und der Zeichen; es können allerdings nur drei Vormerkzeichen bei zweibuchstabigen Behördenkürzeln verwendet werden 
  • Für zweizeilige Kennzeichentafeln wird eine Tafel mit den Abmessungen 25 cm x 20 cm (die Motorrad-Abmessungen zwischen der 48. und der 50. KDV-Novelle) vorgeschrieben

Die bisherigen „normalen“ Tafelformate können jedoch weiter beantragt werden. Damit ist es weiterhin möglich, auf einem Wechselkennzeichen sowohl normale Pkw als auch historische Pkw zu fahren. Bereits ausgegebene Kennzeichen und -tafeln bleiben daher weiter gültig. 

Der Preis für die Kennzeichentafeln für historische Fahrzeuge ist ident mit den "gewöhnlichen" Kennzeichentafeln: 21 Euro für die zweiteilige Garnitur, 10,50 Euro für die Einzeltafel.  

Begutachtungsplaketten

Außerdem sollen für historische Kraftfahrzeuge die roten Begutachtungsplaketten wieder eingeführt werden. Dazu muss allerdings die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung geändert werden, da dieser Rechtsbereich aus der KDV ausgegliedert wurde.