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Kennzeichnung eines Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt

Mit der 30. Novelle zur Straßenverkehrsordnung wurde die „übereinandergelegte“ Variante eines gemeinsam geführten Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt für die Fortführung eines Geh- und Radweges für die Überquerung der Fahrbahn eingeführt („St. Pöltner Modell“). Ein neues Hinweiszeichen der 33. StVO-Novelle ersetzt ab 1. Oktober 2022 die bisher bestehenden Zeichen (eingeführt mit der 23. StVO-Novelle) und stellt alle Varianten eines gemeinsam geführten Schutzweges und einer Radfahrerüberfahrt dar.

Detaillierte Informationen zu den für Fußgänger, Radfahrer und andere Fahrzeuglenker geltenden Vorschriften findest du bei den Hinweiszeichen 


Alte Versionen des Verkehrszeichens

Diese Zeichen zeigen einen Schutzweg und eine unmittelbar daneben liegende Radfahrerüberfahrt an, wobei die Symbole entsprechend der Sicht des ankommenden Verkehrs angeordnet sind. Sie können an Stelle von zwei einzelnen Zeichen zur Kennzeichnung eines Schutzwegs und zur Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt verwendet werden.

Diese Zeichen wurden mit der 23. StVO-Novelle eingeführt. Mit der 33. StVO-Novelle werden diese Zeichen durch das neue Zeichen ersetzt. Die beiden alten Versionen bleiben aber weiter gültig, weshalb sie nicht sofort ersetzt werden müssen.