Ergänzungsausbildung für die Klasse BE („E zu B“)
Zum Führerschein mit vierundvierzig: Standard-Redakteur Guido Gluschitsch schreibt über seinen Weg zum BE-Führerschein. Auch Steffan Kerbl vom ÖAMTC hat seine Erfahrungen schriftlich zusammengefasst.
Handouts des Theoriekurses stellen wir unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlicher Genehmigung unseres Lehrmittelpartners BOS dürfen wir dir zusätzlich dieses Skriptum zur Verfügung stellen:
Mindestalter
Du kannst die Klasse BE ab 18 Jahren erwerben. Der Besitz der Klasse B ist natürlich Voraussetzung, die praktische Prüfung kann aber am selben Tag erfolgen. Wir empfehlen dennoch, bei Kombinationsausbildungen von B und BE vor der weiterführenden BE-Ausbildung ein wenig Fahrpraxis mit B zu sammeln.
Erste-Hilfe-Kurs
Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe Kurse haben keine begrenzte Gültigkeitsdauer!
Wann hast du die erste Führerscheinprüfung gemacht?
Zwischen 1. Jänner 1973 und 1. Oktober 1990 war ein vierstündiger Kurs vorgeschrieben. Wurde dieser Kurs bei der Erteilung der Lenk[er]berechtigung absolviert, ist kein neuerlicher Kurs (und auch keine zweistündige Ergänzung auf die zur Zeit geforderten sechs Stunden) erforderlich.
Wird die Ausdehnung einer Lenk[er]berechtigung beantragt, die vor dem 1. Jänner 1973 erteilt wurde, ist die Vorlage einer Kursbestätigung über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen notwendig: Bis zu diesem Zeitpunkt war nämlich die Absolvierung eines solchen Kurses nicht vorgeschrieben.
Ärztliche Untersuchung
Ein ärztliches Gutachten ist bei Ergänzungsausbildungen erforderlich, wenn das letzte ärztliche Führerschein-Gutachten (in der Regel von der Untersuchung für den Führerschein der Klasse B) am Tag der Fahrprüfung älter als 18 Monate ist.
Theoriekurs
Der Theoriekurs umfasst drei Unterrichtseinheiten. Die Inhalte des Theoriekurses kannst du dir vorab schon einmal als Überblick zu Gemüte führen ...
Ein Kursskriptum, Handouts des Theoriekurses, diverse weiterführende Informationen und die Prüfungsfragen stellen wir unseren Kursteilnehmern gerne als PDF-Download zur Verfügung.
Bitte wähle hier den für dich am besten passenden Kurs aus:
22. November 2024 (18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) | Jetzt anmelden | |
8. Jänner 2025 (18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) | Jetzt anmelden | |
11. Februar 2025 (18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) | Jetzt anmelden | |
12. März 2025 (18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) | Jetzt anmelden | |
11. April 2025 (18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) | Jetzt anmelden |
- Bei zu wenig angemeldeten Teilnehmern behalten wir uns eine Verschiebung vor. Bitte melde dich daher rechtzeitig an!
- Gesonderte Kurstermine für Gruppen auf Anfrage
- Inhouse-Schulungen in Betrieben, im Reitstall, ... sind leider nicht zulässig
Theorieprüfung
Hast du außer der Klasse B auch den Führerschein der Klasse F? (Die Klasse F ist die Lizenz für den Traktor. Die macht man entweder absichtlich oder bekommt sie beim C-Führerschein als Gratis-Zugabe.)
Du musst lediglich rund 120 Fragen lernen. Bei der Prüfung werden aus dieser Auswahl bis zu 40 Fragen gestellt, von denen du innerhalb von 30 Minuten mindestens 80 Prozent richtig beantworten musst. Das gesamte Grundwissen der Klasse B (Verkehrszeichen, Vorrangbilder, ...) wird als bekannt vorausgesetzt und daher nicht geprüft!
Den jeweils aktuellen Fragenkatalog der Klasse BE kannst du als PDF downloaden. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, musst du keine Angst um deinen B-Führerschein haben.
Der erleichterte Zugang zur Lenkberechtigung für die Klasse BE nur mit einer praktische Fahrprüfung (ohne theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule; die theoretische Prüfung am Computer entfällt) ist möglich für alle Personen, die
- Seit mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B und F sind und
- Sich bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Der Zugang zur Fahrprüfung wird erleichtert, die Prüfung selbst ist aber nicht einfacher!
Wer diese Erleichterung in Anspruch nehmen möchte, muss seinen Führerscheinantrag direkt bei der Behörde stellen: Da die Fahrpraxis gegenüber der Behörde glaubhaft gemacht werden muss, kann dieser Führerscheinantrag nicht von der Fahrschule online übermittelt werden. Eine ärztliche Untersuchung kann in diesem Fall von der Behörde verlangt werden, muss aber nicht.
„Glaubhaft machen“ bedeutet, „die Richtigkeit einer Tatsache bloß wahrscheinlich machen“, also weniger als beweisen. Der geforderte Nachweis der Fahrpraxis kann z.B. erfolgen durch
- Vorlage von Zulassungsscheinen
- Bestätigung des Arbeitgebers
- Nachweis, dass der Antragsteller in einem landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet hat
- Sonstige Nachweise
Bei nicht zum Verkehr zugelassenen Anhängern, die ja keine höchste zulässige Gesamtmasse besitzen können, ist die momentane Gesamtmasse entscheidend, die dann entsprechend über 750 kg liegen muss.
Bestätigung zur Vorlage bei der Führerscheinbehörde
Fahrausbildung
Hast du außer der Klasse B auch den Führerschein der Klasse F?
Die gesetzliche Mindestausbildung beträgt vier Fahrlektionen. Wir empfehlen, diese Fahrstunden kurz vor der Fahrprüfung zu vereinbaren. Solltest du noch keinerlei Fahrpraxis mit Anhängern haben, kann es in Einzelfällen notwendig sein, mehr Übungsmöglichkeiten vorzusehen. In diesem Fall empfehlen wir, früher mit der praktischen Ausbildung zu beginnen.
Wenn du drei Jahre Fahrpraxis mit der Klasse B und F nachweisen kannst, besteht keine gesetzliche Mindestausbildung. Um dir den Ablauf der Fahrprüfung zeigen zu können, haben wir in unserem Ausbildungspaket für die Ergänzung „E zu B von BF“ zwei Fahrlektionen vorgesehen. Wir empfehlen, diese Fahrstunden kurz vor der Fahrprüfung zu vereinbaren. In Einzelfällen kann es notwendig sein, weitere Übungsmöglichkeiten vorzusehen, um die Anforderungen bei der Fahrprüfung erfüllen zu können.
Fahrprüfung
- Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst
- Die Fahrprüfung wird durch einen Prüfer der zuständigen Behörde mit einem Fahrlehrer im Schulfahrzeug der Fahrschule abgenommen
- Wenn die praktische Fahrprüfung für die Klasse B auf einem Kraftfahrzeug mit einem mechanisch schaltbarem Getriebe abgelegt wurde, darf die Prüfung der Klasse BE auch mit Automatikgetriebe abgenommen werden, ohne dass die Lenkberechtigung eingeschränkt werden muss
Prüfungsablauf
Die Fahrprüfung besteht aus
- Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt
- Fahrübungen im Langsamfahrbereich
- Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr
- Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen
Ausführliche Tipps für die praktische Prüfung findest du im Teil „Fahrprüfung“ unserer Homepage. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, musst du keine Angst um deinen B-Führerschein haben.
Führerschein
Du bekommst gleich nach der positiven Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein. Er gilt ausschließlich in Österreich und nur gemeinsam mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis.
Wenn du deinen vorhandenen Führerschein gleich beim Prüfer abgibst,
- Wird der Scheckkarten-Führerschein unkompliziert per Post zugestellt, sobald du die behördlichen Gebühren und Abgaben mit dem Zahlschein eingezahlt hast, den dir deine Fahrprüferin bzw. dein Fahrprüfer gibt
- Darfst du bis zur Zustellung der neuen Scheckkarte außerhalb Österreichs nicht mehr fahren
Wenn du den Führerschein nicht beim Prüfer abgeben möchtest, kannst du die Gebühren einzahlen und den Führerschein ein paar Tage später auf der Behörde austauschen.
Kosten
Das Ausbildungspaket für die Ergänzung E zu B kostet 650 Euro.
Das „kleine Ausbildungspaket“ für die Ergänzung E zu BF kostet 370 Euro.
Das Ausbildungspaket für das Upgrade von B Code 96 auf BE kostet 440 Euro.
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