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Änderung des Führer­schein­gesetzes durch die 34. Novelle der Straßen­ver­kehrs­ord­nung


Führerscheinregister

In den Registerbestimmungen wird die rechtliche Grundlage für die Erfassung des Lenkverbotes für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen eingefügt: Die Erfassung dieser Daten wird für zulässig erklärt, der Wohnsitzbehörde zugeteilt und eine Löschungsregelung aufgenommen. Da dieses Lenkverbot lebenslang gelten soll, ist eine Löschung auch erst mit Löschung der Erteilungsdaten der Lenkberechtigung vorzunehmen.

Verpflichtende Führerscheinabnahme

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts, die mit einer Entziehung der Lenkberechtigung sanktioniert werden, muss der Führerschein ab 1. September 2023 sofort von der Polizei abgenommen werden.

Anerkennung von Führerscheinen des Kosovo ab 1. September 2023

Kosovo ist keine Vertragspartei von zumindest einem der drei internationalen Straßenverkehrsübereinkommen. Die Besonderheit in diesem Fall besteht darin, dass Kosovo, obwohl von Österreich als Staat anerkannt, aufgrund seiner heiklen politischen Situation aktuell nicht die Möglichkeit hat, einem dieser drei Abkommen beizutreten. 

Beim vorübergehenden Lenken von Kraftfahrzeugen mit einem Nicht-EWR-Führerschein wird der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft ergänzt. Dabei handelt es sich um einen Vertrag der EU mit den sechs Staaten des Westbalkans, die nicht Mitglied der EU sind (Serbien, BiH, Montenegro, Albanien, Nordmazedonien und eben Kosovo). Da die Scheckkartenführerscheine des Kosovo dem Muster des Anhanges 1 der Führerscheinrichtlinie entsprechen, ist bei diesen Dokumenten das Mitführen eines zusätzlichen Internationalen Führerscheines entbehrlich.