Änderung des Führerscheingesetzes durch die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung
Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.
Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl.
- Entschließungsantrag zur Beschlagnahme von Fahrzeugen bei Verkehrsdelikten
- Ministerialentwurf
- Regierungsvorlage
- Verkehrsausschuss
Verpflichtende Führerscheinabnahme
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit einer Entziehung der Lenkberechtigung sanktioniert werden, muss der Führerschein sofort von der Polizei abgeommen werden.