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Änderung des Führer­schein­gesetzes durch die 34. Novelle der Straßen­ver­kehrs­ord­nung

Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.

Verbundene Novellen im Gesetzesteil des BGBl.


Verpflichtende Führerscheinabnahme

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit einer Entziehung der Lenkberechtigung sanktioniert werden, muss der Führerschein sofort von der Polizei abgeommen werden.