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Tipps für die praktische Prüfung der Klasse BE

  • Zur praktischen Prüfung kannst du dich anmelden, nachdem du die theoretische Prüfung bestanden hast
  • Zur praktischen Fahrprüfung darfst du frühestens an deinem Geburtstag antreten, mit dem du das geforderte Mindesalter erreichst. Das ist bei der Klasse BE 18 Jahre
  • Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst

Prüfungstermin

Zur praktischen Fahrprüfung können nur Kandidaten zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.


§ 10 Abs. 2 FSG

Wir erstellen gemeinsam mit dir einen Zeitplan von der Anmeldung bis zur Prüfung. Bitte verwechsle diese Planung nicht mit einer fixen, verbindlichen Prüfungsanmeldung!

Fahrprüfungen finden in der Regel am Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbare nach der erfolgreichen Theorieprüfung deinen gewünschten Prüfungstermin im Büro – wir erwarten deine Terminbekanntgabe bis sechs Werktage vor dem gewünschten Prüfungstag (bei Prüfungen am Donnerstag ist das der Mittwoch der Vorwoche), um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.

Bitte halte dir grundsätzlich den ganzen Tag frei! Die exakte Uhrzeit deiner Prüfung können wir dir drei Tage vor dem Termin (bei Prüfungen am Donnerstag also am Montag) bekannt geben.

Prüfungsfahrzeuge

Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mindestens 1.000 kg. Die momentane Gesamtmasse des Anhängers muss in jedem Fall mindestens 800 kg betragen. Die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination muss mehr als 3.500 kg betragen.

Der Anhänger muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, mit dem sichergestellt ist, dass die Sicht nach hinten nur über die Außenspiegel des Zugfahrzeuges möglich ist, und darf natürlich nicht vom Berechtigungsumfang der Klasse B umfasst sein.

Automatikfahrzeuge

Wenn die praktische Fahrprüfung für zumindest eine der Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E auf einem Kraftfahrzeug mit einem mechanisch schaltbarem Getriebe abgelegt wurde, darf die Prüfung auch mit Automatikgetriebe abgenommen werden, ohne dass die Lenkberechtigung eingeschränkt werden muss.

Prüfung im Privatfahrzeug

Besitzer der Klassen B und F können nach einer Rechtsauskunft des Amtes der NÖ Landesregierung die Prüfungsfahrt entgegen den üblichen Bestimmungen über Prüfungsfahrzeuge auch mit der eigenen Fahrzeugkombination absolvieren. Diese Ausnahme wird nach Mitteilung des Amtes der NÖ Landesregierung mit Jahresende 2016 gestrichen.