Ersterteilung einer Lenkberechtigung der Klasse A1
Die optimale Zeit für die Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr: Im März die Theorie erledigen, im April/Mai dann die Fahrstunden und die Prüfung. So kannst du den Frühsommer bereits zum Fahren nutzen. In den Sommerferien ist es zu heiß, um in Schutzkleidung entspannt Fahrübungen am Übungsplatz zu machen.
Handouts des Theoriekurses stellen wir unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern sehr gerne zur Verfügung.
Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler bieten wir die Fragenkataloge gerne zum Download an.
Voraussetzungen beim Führerscheinwerber
- Mindestalter 15,5 Jahre bei Ausbildungsbeginn. Die Anmeldung in der Fahrschule ist natürlich bereits vorher möglich
- Gesundheitliche Eignung: Die ärztliche Untersuchung ist vor der Theorieprüfung notwendig
- Du musst mindestens 155 cm groß sein. Personen, deren Körpergröße das angeführte Mindestmaß nicht erreicht, gelten als gesundheitlich geeignet, wenn dieser „Mangel“ durch die Verwendung von Behelfen, Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen oder Ausgleichkraftfahrzeugen ausgeglichen werden kann
- Der Erste-Hilfe-Kurs (Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Umfang von sechs Stunden) muss erst bei der Anmeldung zur Fahrprüfung vorliegen
Theoriekurs
Handouts des Theoriekurses und die Prüfungsfragen stellen wir unseren Kursteilnehmern gerne als PDF-Download zur Verfügung. Die Inhalte des Theoriekurses kannst du dir vorab schon einmal als Überblick zu Gemüte führen ...
- Mindestens 20 Theorielektionen Grundwissen für alle Klassen
- Mindestens 6 Theorielektionen Spezialwissen für die Klasse A
Wenn du später den B-Führerschein machen möchtest, wird dir der Theoriekurs vom Grundwissen angerechnet. Du musst dann nur mehr den klassenspezifischen B-Stoff lernen.
Grundwissen
Bitte melde dich für einen Grundwissen-Kurs an, und wähle dann den Motorradkurs zusätzlich aus. Danke!
31. Jänner bis 8. Februar 2025 (Semesterferien – Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr, Sa von 9:00 Uhr bis 12:45 Uhr) | Jetzt anmelden | |
10. März bis 31. März 2025 (Mo, Di, Do von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) | Jetzt anmelden | |
14. April bis 24. April 2025 (Osterkurs – Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr) | Jetzt anmelden | |
15. Mai bis 5. Juni 2025 (Mo, Di, Do von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr; bei Feiertagen Mi) | Jetzt anmelden | |
16. Juni bis 27. Juni 2025 (Mo bis Fr von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) | Jetzt anmelden | |
7. Juli bis 16. Juli 2025 (Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr) | Jetzt anmelden | |
28. Juli bis 6. August 2025 (Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45Uhr) | Jetzt anmelden | |
18. August bis 27. August 2025 (Mo bis Fr von 17:00 Uhr bis 20:45 Uhr) | Jetzt anmelden | |
8. September bis 19. September 2025 (Mo bis Fr von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr) | Jetzt anmelden |
Zusatzwissen Motorrad
26. März bis 28. März 2025 (Mi und Fr, 18:00 Uhr bis 20:45 Uhr) | Jetzt anmelden |
Theorieprüfung
- Nach Abschluss der Theorieausbildung, unabhängig vom Alter. Bedenke bitte bei deiner Terminplanung: Eine positive Theorieprüfung ist 18 Monate gültig. Wenn du innerhalb dieser Frist die praktische Fahrprüfung nicht bestehst, musst du daher nochmals zur Theorieprüfung antreten
- Wir empfehlen zur Prüfungsvorbereitung einen Lernzugang bei CTOnline. Davon unabhängig stellen wir dir die Prüfungsfragen gerne als PDF-Download zur Verfügung
- Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst
Prüfungsgarantie
Wenn du bei der Vorprüfung in der Fahrschule mehr als 90 Prozent der Fragen im Modul Grundwissen (GW) und im Modul A richtig beantworten kannst, dürfte bei der echten Prüfung nichts mehr schief gehen. Sollte dir dennoch ein Missgeschick passieren, entstehen dir in der Fahrschule keine Kosten für den neuen Prüfungsantritt. (Die behördlichen Gebühren musst du dennoch bezahlen.)
Anrechnung der Theorieprüfung bei anderen Klassen
Das Basismodul mit dem Grundwissen für alle Führerscheinklassen wird dir nach der bestandenen Fahrprüfung für spätere Ausbildungen angerechnet. Auch beim Aufstieg auf höhere Motorradklassen musst du keine neuerliche Theorieprüfung ablegen.
Fahrstunden
Die gesetzliche Mindestausbildung beträgt 14 Fahrlektionen. Wir empfehlen, die Fahrstunden so zu vereinbaren, dass vor der Fahrprüfung ausreichend Gelegenheit zum Üben besteht!
Aus hygienischen Gründen können wir dir leider keine Schutzausrüstung für deine Fahrausbildung zur Verfügung stellen. Du musst daher deine eigene Ausrüstung mit CE-zertifizierten Protektoren (bitte beachte dazu die Hinweise bei den Prüfungstipps!) zu den Fahrstunden mitbringen.
Für uns zählt nur dein eigener Lernfortschritt: Die praktische Schulung findet von Beginn an im Einzelunterricht statt, das gilt für die Grundausbildung am Übungsplatz und die Ausfahrten im Straßenverkehr, sobald es das Können des Kandidaten zulässt.
Es ist uns ein Anliegen, dass du in den Fahrstunden auch wirklich etwas lernst, und nicht nur im Schritttempo zwischen Streusplitt-Bergen herumtuckerst: In den Wintermonaten findet bei uns kein praktischer Motorrad-Unterricht statt.
Fahrprüfung
Zur praktischen Fahrprüfung können nur Kandidaten zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.
- Frühestens am 16. Geburtstag
- Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn du dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kannst
Prüfungsablauf
Die Fahrprüfung besteht aus
- Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt
- Fahrübungen im Langsamfahrbereich
- Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr
- Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen
Ausführliche Tipps für die praktische Prüfung findest du im Teil „Fahrprüfung“ unserer Homepage.
Kosten
Das Ausbildungspaket für die Ersterteilung der Klasse A1 kostet 1.630 Euro.
Lass dich nicht von Lockangeboten blenden! Unser Familienbetrieb steht seit 100 Jahren für seriöse Ausbildung, transparente Kostenaufstellung und ehrliche Preise.
Nach der Prüfung
Probezeit
Die Probezeit für Fahranfänger beträgt mindestens drei Jahre, auf jeden Fall aber bis zum 21. Geburtstag.
Zweite Ausbildungsphase nach Erteilung der Lenkberechtigung
- Bei Lenkberechtigungen der Klasse A1 muss das Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch innerhalb von zwei bis zwölf Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung absolviert werden. Am gleichen Tag findet zudem ein Gefahrenwahrnehmungstraining statt
- Für die Klassen A1 ist außerdem eine Perfektionsfahrt vorgeschrieben. Sie findet mindestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining statt