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Der Führerschein für Leichtmotorräder, ausgestellt vor dem 19. Jänner 2013

Als Leichtmotorrad galt bis 18. Jänner 2013 ein Motorrad oder ein Motorrad mit Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (6,25 kg/kW bzw. 4,6 kg/PS).

Ein Führerschein der Vorstufe A kann seit 19. Jänner 2013 nicht mehr erworben werden. Die entsprechende Berechtigung heißt jetzt A2.

Für die Erteilung der unbeschränkten Klasse A ist für Besitzer der Vorstufe A auch mit den seit 19. Jänner 2013 geltenden Stufen-Bestimmungen weder eine praktische Fahrprüfung noch eine Schulung erforderlich, denn die Klasse A wurde ja entsprechend der am Prüfungstag gültigen Bestimmungen bereits in den bestehenden Führerschein eingetragen.

Mittlerweile wurden alle erteilten AV-Berechtigungen durch Zeitablauf automatisch auf A erweitert.