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Dosiersystem am Fernpass

Zum Zweck der Erprobung im Rahmen der Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung ist eine abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen auf der B179 Fernpassstraße zulässig:

  • Die Dauer des gelben nichtblinkenden Lichtes, das gemeinsam mit dem roten Licht leuchtet, beträgt eine Sekunde
  • Das Grünlicht wird ohne vorangehende Grünblinkphase beendet

So funktioniert das „Dosiersystem“:

Mit Hilfe von Ampeln im Bereich Reutte Nord wird die Zahl der Autos, die in das Außerferner Verkehrsnetz einfahren, schon frühzeitig gesteuert. Dadurch soll der Bereich von Reutte-Süd bis Lermoos deutlich entlastet und im Wesentlichen staufrei gehalten werden.

Der Fernpass als Nadelöhr

Der Fernpass gilt nach der A10 als Staustrecke Nummer 2 in Österreich: 9,5 Prozent der registrierten Staus finden hier statt.

Im Jahr 1947 waren es noch 100.000 Bundesdeutsche, die sich über den Brenner in Richtung Italien zwecks Sommerurlaub aufmachten, wenige Jahre später schon vier Millionen. Ein Blick auf die Straßenkarte zeigt: Die deutsche A7 führt bis an die Tiroler Grenze. Ab dieser gilt es, die Alpen auf dem kürzesten, schnellsten Weg zu durchqueren. Und am Fernpass braucht man nicht einmal die als Wegelagerei verschriene Vignette.

Die Folge ist der Ansturm auf den einröhrigen Grenztunnel. Durchschnittlich fahren 12.000 Fahrzeuge pro Tag auf der B179 Fernpassstraße, an Spitzentagen sind es laut einer Statistik des Landes 26.000. An etwa fünfzig Tagen gibt es eine Blockabfertigung auf der Strecke.

Bundesgesetzblatt

Diese „Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Fernpass“ tritt mit 1. September 2015 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2015 außer Kraft.

Diese „Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd“ tritt mit 15. Juni 2022 in Kraft und mit Ablauf des 14. Juni 2027 außer Kraft.

Diese „Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd“ tritt mit 15. Juni 2017 in Kraft und mit Ablauf des 14. Juni 2022 außer Kraft.

Diese „Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Lermooser Tunnel“ tritt mit 1. Dezember 2019 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2024 außer Kraft.