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Fahrverbot für alle Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger

Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit allen Arten von Anhängern ist verboten. Dabei kommt es ausschließlich auf die Typisierung des Fahrzeugs, nicht auf ein bestimmtes Gewicht an.

Das Fahren mit Sattelkraftfahrzeugen und mit Zugmaschinen mit einem Anhänger ist erlaubt. 

Eine Gewichtsangabe bezieht sich auf die momentane Gesamtmasse des Anhängers. Die „tatsächliche“ oder „momentane“ Gesamtmasse ist das derzeit gerade vorhandene Gewicht des Fahrzeugs samt der Ladung, dem Lenker und allen sonstigen beförderten Personen.