Änderung der Straßenverkehrsordnung für länderübergreifende Ausnahmen vom Nachtfahrverbot
Diese Novelle zielt darauf ab, dass sich eine von einer Landesregierung erteilte Ausnahme vom LKW-Nachtfahrverbot auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken kann. Zwischen den Bundesländern muss dabei natürlich Einvernehmen herrschen. Damit die Straßenverkehrsordnung das erlauben kann, wird zudem auch das Bundes-Verfassungsgesetz geändert.
Übrigens: Erstmals wird ein Initiativantrag durch einen Beschluss des Verkehrsausschusses einer sogenannten Ausschussbegutachtung unterzogen. Das bedeutet, dass der Ausschuss selbst einen Gesetzestext an betroffene Institutionen zur Begutachtung aussendet.