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Änderung der Straßen­ver­kehr­sord­nung für länder­über­greifende Aus­nahmen vom Nacht­fahr­verbot


Diese Novelle zielt darauf ab, dass sich eine von einer Landesregierung erteilte Ausnahme vom LKW-Nachtfahrverbot auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken kann. Zwischen den Bundesländern muss dabei natürlich Einvernehmen herrschen. Damit die Straßenverkehrsordnung das erlauben kann, wird zudem auch das Bundes-Verfassungsgesetz geändert.

Übrigens: Erstmals wird ein Initiativantrag durch einen Beschluss des Verkehrsausschusses einer sogenannten Ausschussbegutachtung unterzogen. Das bedeutet, dass der Ausschuss selbst einen Gesetzestext an betroffene Institutionen zur Begutachtung aussendet.