Sattelkraftfahrzeug („Sattelschlepper“)
Als Sattelkraftfahrzeug gilt ein Sattelzugfahrzeug mit einem so auf diesem aufliegenden Sattelanhänger, dass ein wesentlicher Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines Gesamtgewichtes vom Sattelzugfahrzeug getragen wird.
Führerscheinklasse B
- Wenn das Zugfahrzeug unter die Klasse B fällt, können (sehr leichte) Sattelkraftfahrzeuge unter Beachtung der Anhängerbestimmungen der Klasse B gezogen werden. Üblicherweise wird sich das aber nicht ausgehen (bzw. angesichts der überschaubaren Transportkapazität kaum Sinn haben)
Führerscheinklasse B+E
- Der Führerschein der vor dem 19. Jänner 2013 erworbenen Klasse B+E gilt für Zugfahrzeuge der Klasse B mit allen Anhängern, die als Kombination nicht mehr von der Klasse B umfasst sind. Für die Einhaltung der Zuglast laut Zulassungsbescheinigung ist nur die momentane Gesamtmasse des Anhängers maßgeblich, und nicht die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers.
Das gilt auch für Sattelanhänger. Da Sattelanhänger keine Auflaufbremse, sondern eine elektrische Bremse oder eine Druckluftbremse aufweisen, gibt es keine Gewichtsgrenze für Sattelkombinationen der Führerscheinklasse B+E - Eine vor dem 19. Jänner 2013 erworbene Berechtigung, Fahrzeuge der Klasse BE, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt, zu lenken, wird zur Wahrung der erworbenen Rechte mit dem im ganzen EU/EWR-Ausland gültigen Code 79.06 in einen ab 19. Jänner 2013 neu ausgestellten Führerschein eingetragen
Führerscheinklasse BE
- Mit der dritten Führerscheinrichtlinie der EU wird der Umfang einer ab dem 19. Jänner 2013 erworbenen Klasse BE auf Anhänger mit max. 3.500 kg höchster zulässiger Gesamtmasse eingeschränkt.
Die „großen kleinen“ Sattelkraftfahrzeuge sind somit nicht mehr mit der Klasse BE zu lenken: Ist der Anhänger schwerer, wird für diese Kombinationen die Klasse C1E benötigt, auch wenn das Zugfahrzeug alleine mit der Klasse B gelenkt werden kann
Führerscheinklasse C1E
Der Führerschein der Klasse C1E umfasst
- Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
- Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt