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7. Novelle der Führer­schein­gesetz-Ge­sund­heits­ver­ord­nung


Mit dieser Novelle wird die Richtlinie 2014/85/EU innerstaatlich umgesetzt, die als neues Krankheitsbild das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom in Anhang III der Führerscheinrichtlinie integriert. Der Umsetzungstermin ist spätenstens der 31. Dezember 2015, und dass sich das nicht ausgeht, ist jedenfalls fix. 

Außerdem werden Änderungen bei den Regelungen zu verkehrspsychologischen Untersuchungen vorgenommen. Vor allem bei der im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens zu befassenden Expertenkommission sollen Vereinfachungen geschaffen werden, indem diese Kommission durch ein Gutachten eines unabhängigen Gutachters ersetzt wird. Weiters soll die Möglichkeit der Sanktionierung von Fehlverhalten bei der Durchführung von verkehrspsychologischen Untersuchungen effektiver gestaltet werden.

Und dann werden außerdem noch einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen.