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61. Novelle der Kraft­fahr­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung

Bundesgesetzblatt dieser Novelle

Verbundene Novellen im Verordnungsteil des BGBl .

Die Änderungen sollten laut Entwurfstext am 1. Februar 2015 in Kraft treten. Für das tatsächliche Inkrafttreten wurde der 16. März 2015 vorgesehen. Personen, die den Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2 oder A bereits vor diesem Stichtag eingebracht haben, sind von der angehobenen Praxisausbildung ausgenommen, dürfen aber ab 16. März 2015 auch einen Sechs-Stunden-Theoriekurs besuchen.

Die Zusatzausbildung für Personen, die bei Antragstellung auf Erteilung der Lenkberechtigung der Klasse A das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, war bis 31. Dezember 2019 befristet. Weiters wird verordnet, dass zeitgerecht eine Evaluierung bezüglich der Wirksamkeit dieser Maßnahme durchzuführen ist. Mit der 66. KDV-Novelle wird die unterschiedliche Ausbildung unbefristet verlängert.


Änderungen bei der Motorradausbildung

„Die Unfallanalyse zeigt: Die meisten der tödlichen Unfälle wären vermeidbar gewesen. Hauptunfallursachen bei den Motorrad-Unfällen waren nicht angepasste Geschwindigkeit, Fahrfehler, Unachtsamkeit und riskante Manöver beim Überholen. Sechs der neun tödlichen Pfingst-Unfälle waren Alleinunfälle.“, vermeldet eine Presseaussendung des Verkehrsministeriums vom 18. Juni 2014

Nach den im Frühjahr 2014 wieder gestiegenen Unfallziffern sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Motorradfahrern sowohl in der Grundausbildung als auch in der zweiten Ausbildungsphase umgesetzt werden:

  • Die praktische Ausbildung wird um zwei Unterrichtseinheiten Fahren im Verkehr von 12 auf 14 Fahrlektionen (davon mindestens 10 im Straßenverkehr, der Rest am Übungsplatz) verlängert
  • Die Theorieausbildung wird von acht Kursstunden auf sechs reduziert, die (im Gegensatz zu Kursen für andere Klassen) komplett an einem Tag absolviert werden dürfen.
    Gerade bei diesem Punkt darf die Sinnhaftigkeit angezweifelt werden – nicht angepasste Geschwindigkeit, Unachtsamkeit und riskante Manöver beim Überholen sind weniger Mängel des Könnens als Mängel des Wissens. Eine Verkürzung des Theoriekurses ohne Reduktion der laut Lehrplan zu vermittelnden Inhalte kann also nur eine schlechtere theoretische Ausbildung als bisher ergeben – dies um so mehr, wenn der Kurs als einzelne Blockveranstaltung „heruntergerissen“ werden darf
  • Die Zusatzausbildung von Fahrlehrern für die Klasse A in Vermittlung von Risikokompetenz ist nicht mehr nur für die Ausbildung von Bewerbern um die Klasse A1 notwendig, sondern für alle A-Klassen

Für Personen, die ab dem 39. Geburtstag die Lenkberechtigung der Klasse A erwerben,

  • Wird die praktische Ausbildung von 12 Fahrlektionen auf 16 Fahrlektionen ausgedehnt 
  • Müssen die letzten 4 Lektionen im öffentlichen Verkehr als Einheit durchgeführt werden, die zudem einen hohen Anteil auf Freilandstraßen umfassen muss, wobei zusätzlich „ein Gewicht von mindestens 30 kg auf dem Motorrad mitgeführt werden muss“
    [Der gestrichene Teil war in der Begutachtung enthalten und findet sich aus guten Gründen nicht mehr in der geltenden Fassung der Verordnung.]

Diese Altersdiskriminierung wird mit einem statistisch höherem Risiko begründet, wobei

  • Die aktuelle Unfallstatistik (siehe unten) dazu keine entsprechenden Daten ausweist 
  • Die Fahrleistung nicht berücksichtigt wurde
  • Ein Blick auf die Bevölkerungspyramide klar zeigt, dass deutlich mehr Personen im Alter „39+“ in Österreich leben als Personen, die zwischen 16 (Mindestalter für die Klasse A1) und 39 Jahre alt sind

Statistikdaten im Jahresvergleich zu 2013

Wir haben die aktualisierte Statistik des BMI über tödliche Motorradunfälle im Jahr 2014 erhalten. Dass gerade ältere Motorradfahrer in mehr Unfälle verwickelt wären, zeigt sich in dieser Statistik nicht. Die meisten Getöteten sind männlich. Die meisten verstarben durch Eigenverschulden. 

Vom 1. Jänner bis einschließlich 5. Oktober 2014 verunglückten in Österreich insgesamt 70 Motorradfahrer (davon 2 Mitfahrerinnen) tödlich im Straßenverkehr; 7 der 70 Getöteten waren Lenker von Leichtmotorrädern. Im Jahr 2013 wurden bis zum 5. Oktober insgesamt 83 Motorradlenker (davon 3 Mitfahrerinnen) getötet, 3 Lenker davon verunglückten mit einem Leichtmotorrad.

Die Zahl der zugelassenen Motorräder und Leichtmotorräder hat sich in den letzten ca. zwei Jahrzehnten fast vervierfacht. Gleichzeitig blieb die Zahl der Getöteten in diesem Zeitraum etwa gleich.