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Änderung der Straßen­ver­kehrs­ord­nung

Dieser Entwurf wurde nach Widerständen im Begutachtungsverfahren nicht weiter verfolgt.


Die Finanzierung des für die Verkehrsüberwachung zweckgebundenen Personal- und Sachaufwandes ist in den nächsten Jahren nach Angaben des Innenministeriums nicht gesichert. Die finanzielle Sicherstellung der Verkehrsüberwachung im bestehenden Ausmaß bzw. erst recht in dem von Medien, Verkehrssicherheitsexperten und Politikern geforderten (größerem) Umfang wird durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Strafgeldsummen beabsichtigt:

„30 [statt bisher 20, Anm.] Prozent der Strafgelder aus jenen Verwaltungsübertretungen, die von Organen der Bundesgendarmerie oder Bundessicherheitswache wahrgenommen werden, fließen der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand für diese Organe zu tragen hat. Dies gilt nicht für Verwaltungsübertretungen auf Gemeindestraßen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Die Strafgelder sind für die Abdeckung des Personal- und Sachaufwandes, der aus dem Einsatz solcher zusätzlichen Organe auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung entsteht, und für die Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung zu verwenden.“

Das Land Wien legte dagegen Protest ein, das KfV begrüßt diese Änderung, das Innenministerium war natürlich sehr dafür. Der ÖAMTC sah das jedoch anders – die 10 Prozent fehlen natürlich dann irgendwo ...

„Diese Verkürzung der Geldmittel für die Straßenerhaltung geht ja wiederum auf Kosten der Verkehrssicherheit: der Erhaltungszustand der Fahrbahnen, notwendige bauliche Änderungen von Unfallschwerpunkten oder die Errichtung notwendiger Ampelanlagen werden darunter leiden. Da beißt sich letztlich die Katze in den eigenen Schwanz.“


ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel

Bei dieser geplanten 50-prozentigen Erhöhung des bisherigen Betrages geht es nach einer Berechnung des Rechnungshofes immerhin um mehr als 12 Mio. Euro ...

Auch dies sollte nicht die letzte so genannte „21. StVO-Novelle“ sein, die es nicht bis ins Bundesgesetzblatt geschafft hat.