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33. Novelle des Kraftfahrgesetzes


Verordnungsermächtigung für eine Testumgebung für Automatisiertes Fahren

Automatisiertes Fahren ist derzeit eines der zentralen in der breiten Öffentlichkeit diskutierten Zukunftsthemen. Es wird mit dieser Novelle eine Verordnungsermächtigung geschaffen, damit das automatisierte Fahren unter noch zu bestimmenden Rahmenbedingungen möglich wird. Der Lenker darf dann Fahraufgaben den im Fahrzeug vorhandenen Assistenzsystemen oder automatisierten oder vernetzten Fahrsystemen übertragen.

Das betrifft nicht nur Systeme, die bereits erhältlich sind, aber aufgrund der bestehenden Rechtslage derzeit nicht genutzt werden dürfen, weil z.B. das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden muss. Auch komplett neue Systeme sollen für Testzwecke genutzt werden dürfen, um den heimischen Zuliefer-Unternehmen die erforderlichen Rahmenbedingungen bieten zu können. 

Der Lenker muss aber jederzeit in der Lage sein, die Fahraufgaben wieder zu übernehmen.