Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit
In der Zeit von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit
- Für die Lenker von Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7.500 kg: 60 km/h
- Für die Lenker von Omnibussen: 90 km/h
- Für die Lenker der übrigen Kraftfahrzeuge: 110 km/h
Diese Beschränkung gilt auf folgenden Autobahnen
- Tauernautobahn A10 im gesamten Bereich, ausgenommen Tauern- und Katschbergtunnel
- Inntalautobahn A12 im gesamten Bereich
- Brennerautobahn A13 im gesamten Bereich
- Rheintalautobahn A14 im gesamten Bereich
Seit 2002 gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr auf folgenden Autobahnen:
- Innkreisautobahn A8 im gesamten Bereich
- Pyhrnautobahn A9 im gesamten Bereich, ausgenommen Bosruck- und Gleinalmtunnel
Tagesaktuelle Fassung der Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit