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Der Führerschein für Omnibusse im Ortslinienverkehr, ausgestellt vor dem 31. Oktober 1997

Die Führerscheingruppe DL entfällt mit der Umsetzung der 2. Führerscheinrichtlinie durch die Stammfassung des Führerscheingesetzes ersatzlos. Bisherige Lenkerberechtigungen bleiben natürlich aufrecht.

Bei Führerscheinduplikaten wird statt der Untergruppe DL eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt, wenn der Besitzer der Lenkerberechtigung für die Untergruppe DL nachweist, dass er drei Jahre Omnibusse im Ortslinienverkehr gelenkt hat.