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Änderung des Führerscheingesetzes

Nach einem Vergleich des Inhalts und Umfanges der militärärztlichen Stellungsuntersuchung mit jener der Führerscheinuntersuchung durch die sachverständigen Ärzte im zivilen Bereich bahnt sich ein erster Erfolg der (nach der Volksabstimmung versprochenen) Wehrdienst-Attraktivierungs-Reform an.


Stellungsuntersuchung als Arztgutachten beim Führerschein

Pro Jahr werden vom Bundesheer rund 40.000 junge Leute zur Musterung vorgeladen. Wenn ein junger Mann bei der Musterung im Rahmen der Wehrpflicht ärztlich untersucht wird, ist der ärztliche Befund 18 Monate gültig. Wenn die jungen Männer in dieser Zeit dann den Führerschein machen, ersparen sie sich die ärztliche Untersuchung (und vor allem deren Kosten). Das gilt natürlich auch für junge Frauen, die sich – freiwillig natürlich – für das Bundesheer entscheiden.
Diese Regelung gilt sowohl für die Untersuchungen der Stellungskomissionen als auch für militärärztliche Untersuchungen zur Erteilung einer Heereslenkberechtigung als auch für Wiederholungsuntersuchungen.

Nur militärärztliche Gutachten nach dem mit der 8. Version des Durchführungserlasses zum Führerscheingesetz veröffentlichten Muster werden von den zivilen Behörden anerkannt, andere (und somit auch alle älteren Gutachten und Gutachten, die nicht das richtige Formular verwenden) nicht. Wenn du sicherstellen möchtest, dass das korrekte Formular bei deiner Stellung vorrätig ist, kannst du den militärischen Erlasss downloaden, ausdrucken und zur Stellung mitnehmen.

Die militärische Gruppe 1 ist jedoch nicht mit der zivilen Gruppe 1 ident, insbesondere fällt die Klasse A im militärischen Bereich nicht unter Gruppe 1. Es spricht jedoch nichts dagegen, die militärärztlichen Gutachten für die Gruppe 1 auch im zivilen Bereich für Gruppe 1 zu verwenden.

Der SPÖ-ÖVP-Initiativantrag zur Änderung des Führerscheingesetzes wurde am 12. Juni 2014 im Parlament eingebracht. Für die Sommerferienkurse 2014 kommt er damit zu spät. Und für L17-Fahrschüler bzw. A1-Fahrer ist die Stellung zu spät. Jedem kann man es aber eh nie rechtmachen.