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Tunnel

Dieses Zeichen zeigt einen Tunnel an. Es muss vor dem Portal jedes Tunnels mit einer Länge von mehr als 500 m angebracht werden.
Dieses Zeichen wurde durch das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz im Mai 2006 eingeführt.

In so gekennzeichneten Tunneln ist das Rückwärtsfahren und das Umkehren verboten. Musst du wegen einer Panne, in Notfällen oder bei Gefahr anhalten, musst du dein Fahrzeug, soweit möglich, in einer gekennzeichneten Pannenbucht abstellen.

Für unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler haben wir zusätzliche Informationen bereitgestellt.