Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen
Mit der Novelle 2016 werden bei Anträgen, die ab dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, Behindertenpässe im Scheckkartenformat ausgestellt. Ein automatischer Umtausch von Behindertenpässen findet nicht statt.
Die Parkausweise bei vorhandener Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung werden weiterhin als plastifizierter Papier-Ausweis ausgestellt.
Weitere Infos
Tagesaktuelle Fassung der Verordnung über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen
Gehbehindertenausweis-Verordnung, außer Kraft