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Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen

Mit der Novelle 2016 werden bei Anträgen, die ab dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, Behindertenpässe im Scheckkartenformat ausgestellt. Ein automatischer Umtausch von Behindertenpässen findet nicht statt. 

Die Parkausweise bei vorhandener Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung werden weiterhin als plastifizierter Papier-Ausweis ausgestellt. 

Tagesaktuelle Fassung der Verordnung über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen