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Änderung des Kraftfahrgesetzes

Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.


Umsetzung der Richtlinie 2024/864

Die kleine Änderung – in § 134 Abs. 1b erster Satz wird der Ausdruck „in der Fassung der Verordnung (EU) 2016/403, ABl. Nr. L 74 vom 19. März 2016, S 8“ durch den Ausdruck „in der Fassung der delegierten Richtlinie (EU) 2024/846, ABl. Nr. L vom 31.5.2024, S 1“ ersetzt – hat große Auswirkungen: Eine EU-Richtlinie gilt erst dann als vollständig umgesetzt, wenn auch die formalen Zitatanpassungen erfolgt sind, selbst wenn sie inhaltlich bereits mit dem geltenden Rechtsbestand in Kraft ist. Nachdem die Umsetzungsfrist mit 14. Februar 2025 festgelegt wurde und diese Frist bereits verstrichen ist, wurde von der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es liegt daher im Interesse Österreichs, die angeführten Gesetzesänderungen so rasch als möglich zu erlassen. Daher haben Abgeordnete der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Initiativantrag vorgelegt.