Immissionsschutzgesetz Luft
Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung in Österreich sowie zur Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien. Es soll den dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit und des Tier- und Pflanzenbestandes vor schädlichen Luftschadstoffen sichern.
Dazu können Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahr- und Parkverbote erlassen werden. Diese Beschränkungen werden mit Verkehrszeichen kundgemacht, oder sind bei der Landesregierung oder der Wirtschaftskammer zu erfragen.
Ausgenommen von Fahrverboten und Geschwindigkeitsbeschränkungen sind z.B. Einsatz- oder Elektrofahrzeuge. Der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof hatten zwar erkannt, dass es nicht unsachlich ist, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß IG-L nicht nach Fahrzeugarten und ihrem Schadstoffausstoß unterscheidet – mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 wurde die freie Fahrt für Elektrofahrzeuge dennoch durchgesetzt:
Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nicht anzuwenden auf
- Einsatzfahrzeuge [...] und Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Fahrten, die für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich sind
- Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie, die mit weiß-grünen Kennzeichentafeln gekennzeichnet sind und auf Autobahnen oder Schnellstraßen betrieben werden, sofern darauf [...] mittels Hinweisschildern ausreichend aufmerksam gemacht wird. Diese Schilder werden ab 1. Juli 2019 aufgestellt. Das gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die nach deren heimatlichen Vorschriften entsprechend gekennzeichnet sind
Fehlt bei einem Tempolimit auf einer Verkehrsbeeinflussungsanlage der Zusatz IG-L, so handelt es sich um eine Beschränkung nach der Straßenverkehrsordnung. Tempobeschränkungen nach der Straßenverkehrsordnung haben wegen der Sicherheitsaspekte Vorrang vor einem Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft.




