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23. Novelle der Führer­schein­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung

Bundesgesetzblatt dieser Novelle

Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.


Fahrsicherheitstraining in der Mehrphasenausbildung

Die Mehrphasenausbildung wurde am 1. Jänner 2003 eingeführt. Sie war damals (und ist bis heute) eine moderne und europaweit richtungsweisende Neugestaltung der Fahrausbildung.

Die bisher gemachten Erfahrungen mit dem Fahrsicherheitstraining sowie inhaltliche neue Weiterentwicklungen machen es erforderlich, diese Regelungen von Grund auf zu überarbeiten und ab 1. Jänner 2026 an die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen, insbesondere die

  • Inhalte der Ausbildung 
  • Voraussetzungen für Instruktoren
  • Voraussetzungen für Mehrphasenübungsplätze 

Bei den Anforderungen an die Übungsplätze gilt, dass bestehende Plätze weiterbetrieben werden können.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Das Österreichische Rote Kreuz hat das BMIMI ersucht, bei den Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalls 

  • Die Dauer der theoretischen Unterweisung in Form eines IT-unterstützten E-Learning-Programmes von zwei auf drei Stunden anzuheben
  • Die praktischen Übungen von vier auf drei Stunden zu reduzieren