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Updates unserer Homepage 2021

Dezember 2021

Fast kein Theoriekurs vergeht, ohne dass wir ein paar kleine Änderungen im Kursvortrag einpflegen. Die Kursunterlagen, die du downloaden kannst, haben wir rechtzeitig für den Weihnachtskurs aktualisiert. 

Seit März 2020 trägt unser Logo („Hallo Auto“) eine Maske. Mit der kommenden Impfpflicht haben wir ihm ein kleines Update gegönnt. 

Eine Änderung der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung für Berufskraftfahrer erscheint im Bundesgesetzblatt

Die 22. FSG-Novelle wird vom BMK in Begutachtung geschickt

November 2021

Das Amt der NÖ Landesregierung hat uns die aktuellen COVID-19-Rahmenbedingen für die Abhaltung der Fahrprüfung während des 4. Lockdowns nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mitgeteilt:

Das Klimaschutzministerium ermöglicht mit einer Kundmachung neuerlich den Einsatz von E-Learning bei den Theoriekursen der Führerscheinausbildung:

Das Amt der NÖ Landesregierung hat uns die aktuellen COVID-19-Rahmenbedingen für die Abhaltung der Fahrprüfung (Stand vor dem 4. Lockdown!) mitgeteilt:

Weil die Frage in letzter Zeit öfter gestellt wurde: Ja, die „LGBTQIA-Fußgängerübergänge“ mit den Regenbogenfarben zwischen den weißen Feldern entsprechen der Straßenverkehrsordnung. Wir haben die betreffende Seite im Bereich Verkehrsrecht / Bodenmarkierungen um ein passendes Bild ergänzt. 

 

 

Oktober 2021

Die 3. Novelle der Führer­schein­gesetz-Nach­schul­ungs­ver­ord­nung erscheint im Bundesgesetzblatt.

Im BMK werden die 33. StVO-Novelle, die 40. KFG-Novelle und die 22. FSG-Novelle vorbereitet. Derzeit liegen uns noch keine offiziellen Entwürfe zur Begutachtung vor.

September 2021

Das Amt der NÖ Landesregierung hat uns die aktuellen COVID-19-Rahmenbedingen für die Abhaltung der Fahrprüfung mitgeteilt:

Aus einer pragmatischen Überlegung haben wir die gesammelten Schriftstücke zu den nicht anerkannten Kursen über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort durch die Unfallhilfe Austria Dr. Latsch in einem PDF zusammengefasst:

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden die Vignettentarife jährlich an den harmonisierten Verbraucherpreisindex angepasst und mit der Vignettenpreisverordnung 2021 für 2022 um 1,4 Prozent angehoben. Somit wird die PKW-Jahresvignette im kommenden Jahr 93,80 Euro und jene für Motorräder 37,20 Euro kosten.

August 2021

Juli 2021

Das Maßnahmenpaket gegen Raser mit einer Änderung der StVO und der 21. Novelle des FSG erscheint im Bundesgesetzblatt. Auch die 20. FSG-Novelle, ein Meilenstein in der Terrorismusbekämpfung, ist mittlerweile kundgemacht.

Das BMK ergänzt das Prüfungshandbuch um die Kontrolle der zulässigen Begleitpersonen bei den privaten Ausbildungsformen:

Ab 1. Juli 2021 werden verkehrspsychologische Untersuchungen teurer, und zwar um die Mehrwertsteuer in der Höhe von 20 Prozent. Die in der FSG-GV genannten Beträge verstehen sich ab diesem Datum exklusive USt.

Juni 2021

Das Maßnahmenpaket gegen Schnellfahrer passiert den Ministerrat. Die Novellen von StVO und FSG werden nicht wie ursprünglich geplant am 1. Juli, sondern erst am 1. September 2021 in Kraft treten.

Das BMK verlängert die Zulassung von Online-Fahrschulkursen bis 31. Juli 2021.

Mai 2021

Kein Führerschein für Terroristen: Trotz der nicht unbedingt euphorischen Rückmeldungen während der Begutachtungsphase beschließt der Ministerrat, die 20. FSG-Novelle als Regierungsvorlage dem Parlament vorzulegen.

Das BMK verlängert die Zulassung von Online-Fahrschulkursen bis 13. Juni 2021.

April 2021

Wir freuen uns über die neue Honda CB650R. Ihre Sitzhöhe liegt bei 81 cm, das Eigengewicht beträgt fahrfertig und vollgetankt 202 kg. Ausführliche Informationen zu diesem Motorrad findest du bei unseren Schulfahrzeugen und bei den Prüfungstipps.

Das BMK verlängert die Zulassung von Online-Fahrschulkursen bis 9. Mai 2021. Mit der 68. KDV-Novelle wird statt dieser Erlässe eine Lösung auf Verordnungsebene in Kraft gesetzt.

März 2021

Bewilligungen für Übungsfahrten („L“) und Ausbildungsfahrten („L17“), die nach dem 31. Mai 2020 abgelaufen sind oder erst ablaufen würden, sind durch eine Novelle im Kraftfahrgesetz 1967 und im Führerscheingesetz automatisch bis 30. September 2021 verlängert.

Das von der Verkehrsministerin am 10. März 2021 angekündigte Maßnahmenpaket gegen Raser erfordert eine Änderung der StVO und eine Novelle des FSG. Diese Vorschläge wurden am 23. März 2021 zur Begutachtung veröffentlicht.

Die Serie „How to ride a Motorcycle – Motorradfahren lernen“ besteht aus 20 Folgen auf dem YouTube Kanal von 1000PS TV. In dieser Serie werden wichtige Bereiche der Themen Fahrtechnik und Fahrsicherheit beleuchtet. Dabei wurden Interviews mit über 30 Gesprächspartnern in Europa und den USA geführt – wir haben auch gerne mitgeholfen.

Online-Kurse in Fahrschulen sind mit einem Erlass des Verkehrsministeriums bis zum Wochenende nach Ostern erlaubt:

Februar 2021

Mittlerweile haben sich wieder einige Punkte angesammelt, die eine Novelle der Kraft­fahr­gesetz-Durch­führ­ungs­ver­ord­nung erfordern.

Für die automatische Verlängerung der Gültigkeit von Führerscheinen, ... durch die Verordnung (EU) 2020/698 wurde mit der Verordnung (EU) 2021/267 eine Nachfolgeregelung geschaffen. Wir haben sie in die Sammlung der COVID-19-Änderungen des Führerscheingesetzes eingearbeitet.

Wir haben die Inhalte der Prüfungstipps für die Klassen A1, A2, A, B und BE noch stärker mit den Inhalten unserer Theoriekurse verknüpft. Diese Änderungen sind jedoch exklusiv für unsere Kundinnen und Kunden abrufbar.

Der Initiativantrag der Regierungsparteien, mit dem im Kraftfahrgesetz 1967 und dem Führerscheingesetz Bewilligungen für Übungsfahrten („L“) und Ausbildungsfahrten („L17“), die nach dem 31. Mai 2020 abgelaufen sind oder erst ablaufen würden, automatisch bis 30. September 2021 verlängert werden, wurde im Gesundheitsausschuss des Nationalrats behandelt. Entgegen diverser Medienberichte ist diese Verlängerung noch nicht beschlossen und rechtsgültig kundgemacht!

Das BMK lässt Online-Fahrschulkurse zu – befristet bis 7. März 2021:

Jänner 2021

Das BMK veröffentlicht die Evaluierung der zusätzlichen praktischen Ausbildung für die Klasse A für Personen ab vollendetem 39. Lebensjahr in Österreich, die mit der 61. KDV-Novelle befristet eingeführt und mit der 66. KDV-Novelle unbefristet vorgeschrieben wurde. Die Studie wurde im Auftrag des (damals noch)  Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie von Neurotraffic KG durchgeführt.

Mit einem Initiativantrag der Regierungsparteien werden das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Führerscheingesetz und das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz geändert. Damit werden unter anderem Bewilligungen für Übungsfahrten („L“) und Ausbildungsfahrten („L17“), die nach dem 31. Mai 2020 abgelaufen sind oder erst ablaufen würden, automatisch bis 30. September 2021 verlängert. Entgegen diverser Medienberichte ist diese Verlängerung noch nicht beschlossen und rechtsgültig kundgemacht!

Zur Möglichkeit einer Verkürzung des Theorieunterrichts in Folge entschuldbarer Abwesenheit gibt das BMK bekannt:

Ab 1. Jänner 2021 ändert sich der Zuschlag für die Expressversendung eines Führerscheins von 11,08 Euro auf 11,25 Euro. Rechtliche Bestimmungen, die ab 1. Jänner 2021 in Kraft treten, haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.