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Updates unserer Homepage 2022

Dezember 2022

Fast kein Theoriekurs vergeht, ohne dass wir ein paar kleine Änderungen im Kursvortrag einpflegen. Die Kursunterlagen, die du downloaden kannst, haben wir rechtzeitig für den Weihnachtskurs aktualisiert. 

Die 34. StVO-Novelle soll die Beschlagnahme von Fahrzeugen regeln, mit denen extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen durchgeführt wurden. 

Oktober 2022

Das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des digitalen Dokumentennachweises im Führerscheinregister wurde vom Bundesminister für Finanzen im Bundesgesetzblatt kundgemacht

Mit der 13. Novelle der Zulassungs­stellen­ver­ord­nung wird die Chipkarte 10 Cent teurer

Mit 1. Oktober 2022 werden einige Fragen aus dem Fragenkatalog des Grundwissens gestrichen. 

September 2022

Am 1. September 2017 trat die Verordnung des Alternativen Bewährungssystems (FSG-ABSV) befristet auf fünf Jahre in Kraft. Das BMK veröffentlicht nun die Evaluierung dieses Projekts

Das BMK aktualisiert den Durchführungserlass zum Führerscheingesetz:

Die 33. StVO-Novelle wurde in den Fragenkatalog der Mopedprüfung eingearbeitet. Damit stehen die Prüfungsfragen für die Mopedprüfung ab 1. Oktober 2022 so gut wie fest. 

August 2022

Das BMK hat die Ergebnisse einer Stichprobenerhebung zu den am häufigsten begangenen Fehlern bei der praktischen Fahrprüfung für alle Führerscheinklassen, mit besonderem Augenmerk auf Lkw und Bus, veröffentlicht.

Juli 2022

Sommerschluss im Parlament: Die 22. FSG-Novelle und die 33. StVO-Novelle passieren den Nationalrat – beide werden mit einem Abänderungsantrag noch „feingetunt“. Der Rest ist Formsache, nach der Veröffentlichung im BGBl. am 27. Juli steht dem Inkrafttreten am 1. August bzw. 1. Oktober nichts mehr im Weg. 

Juni 2022

Im Dezember 2021 wurde die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer (GWB) novelliert bzw. die Richtlinie 2018/645/EU umgesetzt. Zu den von Bundesländern aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Weiterbildung nimmt das BMK in einem Erlass Stellung:

Seitens des BMK ist beabsichtigt, die theoretische Fahrprüfung für die Klasse AM aus Gründen der einheitlichen Abwicklung aller theoretischen Fahrprüfungen ab 1. Oktober 2022 in das System „FS-Online“ der Programmierfabrik GmbH einzugliedern.

Neos fordert, dass die theoretische Führerscheinprüfung auch in Ungarisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Ukrainisch, Serbisch und Türkisch abgelegt werden kann. Ein witziger Vorschlag, wenn man bedenkt, dass das BMVIT/BMK an der Übersetzung des Updates für 1. November 2019 bis heute scheitert ...
Warum Bulgarien und die baltischen Staaten nicht im Antrag vorkommen, ist uns nicht bekannt.

Die 33. StVO-Novelle geht als Regierungsvorlage ins Parlament. Geplantes Inkrafttreten: 1. Oktober 2022.

Die 22. FSG-Novelle geht als Regierungsvorlage ins Parlament. 

Mai 2022

Manchmal geht es richtig schnell: Am 12. Mai 2022 wurde die 40. KFG-Novelle vom Bundesrat abgenickt, schon am 13. wurde sie von Kanzler und Bundespräsident unterschrieben sowie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – gerade rechtzeitig zum inoffiziellen Vortreffen des abgesagten GTI-Treffens

April 2022

Die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung mit dem Schwerpunkt „Aktive Mobilität – Fahrrad- und Fußverkehr“ wurde von der Verkehrsministerin im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Der Fahrverbotskalender 2022 erscheint im Bundesgesetzblatt.

Die 40. KFG-Novelle wird vom Verkehrsausschuss leicht abgeändert, um schon beim nächsten GTI-Treffen Wirkung zu zeigen: „Zur Sicherstellung des frühestmöglichen Inkrafttretens der genannten Bestimmungen wird das Inkrafttreten mit Ablauf des Tages der Kundmachung festgelegt.“

Die 2. Novelle zur AutomatFahrV erscheint im Bundesgesetzblatt.

März 2022

Die Höhe des Kostenersatzes für die Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat beträgt nach einer Novelle der Zulassungsstellenverordnung ab 1. Mai 2022 23,80 25,50 Euro, wobei davon 20,80 22,56 Euro dem Produzenten gebühren.

Der ohnehin ziemlich sehr unnötig gewesene Code 120 läuft aus. Wir belassen die Infoseite bei der Klasse B und die Eintragung bei der Führerscheincodes aus nostalgischen Gründen.

Februar 2022

Die 40. Novelle des Kraftfahrgesetzes soll bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, ausdrücklich für unzulässig erklären. Damit soll die Kontrolle und das Einschreiten der Kontrollorgane erleichtert werden. Weiters wird der Strafrahmen im KFG generell stark angehoben; speziell für solche Delikte wird außerdem eine Mindeststrafe eingeführt, damit die abschreckende Wirkung erhöht wird.

Mit der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für die A 12 Inntalautobahn und die A 13 Brennerautobahn an bestimmten Samstagen im Winter 2022 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird, tritt der Winterfahrverbotskalender 2022 in Kraft. 

Jänner 2022

Zur Anwendbarkeit der COVID-Toleranzerlässe (Ablauf der 18-monatigen Gültigkeitsdauer von Theorieprüfungen, Ausbildungsschritten, ärztlichen Gutachten, Fristen der Mehrphasenausbildung usw.) hat das BMK eine Klarstellung vorgenommen: Wenn eine 2G-Regelung gilt und damit ungeimpfte Personen von bestimmten Veranstaltungen oder Prüfungen ausgeschlossen sind, kann der bestehende (und nach wie vor gültige) Toleranzerlass auf diese Personengruppe nicht angewendet werden. Der Toleranzerlass gilt generell zur Vermeidung von Nachteilen, wenn die Leistung z.B. aufgrund eines Lockdowns nicht in Anspruch genommen werden konnte. Die Behörde beurteilt im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung einer Frist vorliegen. Der Toleranzerlass kann aber nicht angewendet werden, wenn das Zeitproblem von der betreffenden Person durch eine Impfung gelöst werden könnte.

Das Klimaschutzministerium verlängert angesichts der Omikron-Mutation mit einer Kundmachung den Einsatz von E-Learning bei den Theoriekursen der Führerscheinausbildung: